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Gemeinderat und Ausschüsse - Archiv 2025
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Amtliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Nistertal Berufung in den Gemeinderat zurück zum Seitenanfang Frau Melanie Neeb hat ihr Ratsmandat niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 1 und 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) wurde Frau Ruth Allert als nächste noch nicht berufene wählbare Person mit der höchsten Stimmenzahl als Nachrückerin in den Gemeinderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG sind gegeben. Die Einberufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWO) bekannt gemacht. Nistertal, 08.05.2025 Christian Benner Gemeindewahlleiter für die Wahl zum Gemeinderat |
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Gemeinde(rat) aktuell - Mai 2025 Nistertal, 23. Mai 2025 zurück zum Seitenanfang Ruth Allert in den Gemeinderat nachgerückt Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Christian Benner die für die ausgeschiedene Melanie Neeb in den Gemeinderat nachgerückte Ruth Allert nach per Handschlag. Im Anschluss unterrichtete er das Ratsgremium über den Stand der Umsetzung der in der letzten Gemeinderatssitzung und informiert darüber hinaus über folgende Punkte:
Firma Werner Nauroth Garten- und Kommunalgeräte aus Kirburg spendet Kinderwerkbank Die Werkbank kommt der örtlichen Kindertagesstätte zu Gute. Des Weiteren erhielt die Ortsgemeinde eine Spende über 550,00 € zugunsten der Seniorenarbeit. Haushaltsplan 2025 wurde beschlossen Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Nistertal, den Haushaltsplan 2025 zu beschließen und verabschiedete das Werk in der vorliegenden Entwurfsfassung einstimmig. Regionales Zukunftsprogramm - Ortsgemeinde verabschiedet Projektliste Der Gemeinderat hat beschlossen, folgende zwölf Projekte zur Förderung aus dem regionalen Zukunftsprogramm R.Z.N. an die Verbandsgemeindeverwaltung zu melden:
Aufträge im Rahmen der Erweiterung der Kindertagesstätte Nistertal werden vergeben Nach eingehender Diskussion hat der Gemeinderat beschlossen, Aufträge für die Gewerke Fensterarbeiten, Beton- und Maurerarbeiten sowie Zimmererarbeiten für den Ausbau der Kindertagesstätte an verschiedene Unternehmen zu vergeben. Weitere Themen der Sitzung waren u. A. die Ausgestaltung der Bahnunterführung in der Ortsmitte, bei dem der Ortsgemeinde ein Mitspracherecht eingeräumt wurde, sowie die starke Verkehrsbelastung im Bereich Zufahrt Friedhof Hardt in Richtung Waldfriedhof Erbach. Marvin Kraus verlässt den Gemeinderat zum Jahresende Zum Ende der Sitzung teilt Ratsmitglied Marvin-Sebastian Kraus mit, dass er sein Ratsmandat zum Jahresende aufgrund seiner Wahl zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Marienberg niederlegen wird. Christian Benner, Ortsbürgermeister |
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Gemeinde(rat) aktuell - Februar / März 2025 Nistertal, 14. März 2025 zurück zum Seitenanfang Es folgen Informationen, u.a. aus der Gemeinderatsitzung vom 22.02.2025. Aktuelle Strom- und Gasausschreibung - Auswahl der Strom- und Gasqualität Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Ausschreibung zur Deckung des gesamten Bedarfs an Strom der Liegenschaften und Einrichtungen der Ortsgemeinde Nistertal zum 01.01.2026 vorzunehmen. Die Ortsgemeinde Nistertal erkennt das Ergebnis der Ausschreibung an. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität auszuschreiben: 100 % Einfacher Ökostrom (der Strom kann hierbei aus geförderten Anlagen bspw. aus Norwegen oder Österreich stammen, hier gibt es keine HKN), ca. 2 € bis 3 €/MWh teurer gegenüber Graustrom und normales Erdgas (kein Gold-Standard). Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlage "Am Kornfeld" (Gemarkung Erbach, Flur 3, Flurstücke Nr. 517 und 544) Ortsbürgermeister Christian Benner erklärt, dass die o.g. Verkehrsanlage bis letztes Jahr als Baustraße verzeichnet war. Um die angefallenen Kosten abrechnen zu können, muss die Verkehrsanlage dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Ein Anwohner macht den Rat auf Straßenmängel aufmerksam und erkundigt sich nach zwei noch fehlenden Straßenleuchten. Der Gemeinderat beschließt, die Verkehrsanlage "Am Kornfeld" (Gemarkung Erbach, Flur 3, Flurstücke Nr. 517 und 544) in der Ortsgemeinde Nistertal gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz i. d. F. vom 01.08.1977 (GVBI. S. 273), in der derzeit geltenden Fassung, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Gemeindestraße im Sinne des § 3 Ziffer 3a Landesstraßengesetz. Die genaue Lage und der genaue Verlauf der vorstehend genannten und gewidmeten Verkehrsanlagen sind in nächster Zeit durch öfftl. Bekanntgabe im Wäller Blättchen zu lesen. Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Straßenbeleuchtung in der Ortsgemeinde Nistertal - Abgleich grundlegender Daten für die Erhebung Ortsbürgermeister Christian Benner gibt an, dass die Anzahl der Straßenleuchten im Vorhinein geprüft wurde. Er erklärt, dass die bisher angefallenen Kosten von ungefähr 112.000 € (gemäß Aufstellung der VG-Verwaltung) von der Ortsgemeinde vorgestreckt wurden und diese nach den festgesetzten Sätzen der Abrechnung auf die Bürger umgelegt werden sollen, respektive gesetzlich umgelegt werden müssen. Hierzu gab es vor einigen Jahren als die Seilleuchten-Sanierung begonnen wurde, auch entsprechende telefonische Bürgersprechstunden. Der Gemeinderat beschließt sodann, dass die Zusammenstellung der Kosten der VG-Verwaltung als Basis für die weitere Berechnung der Ausbaubeiträge verwendet werden soll. Die Ausbaubeiträge mögen zeitnah erhoben werden, damit die Gemeinde anschließend in das mittlerweile gesetzlich vorgeschriebene System der Wiederkehrenden Beiträge einsteigen kann. Hierfür müssen laufende Verfahren in Sachen Ausbaubeitragserhebungen erst abgeschlossen werden. Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage "Am Kornfeld" (Gemarkung Erbach, Flur 3, Flurstücke Nr. 517 und 544) Unter Zugrundlegung der Gesamtkosten von 358.678,41 €, eines Gemeindeanteils von 10 v. H. und der Summe der nach dem Vollgeschossmaßstab gewichteten Grundstücksflächen der erschlossenen Grundstücke von 16.190,950 m2 beschließt der Gemeinderat, eine Vorausleistung in Höhe von 80 v. H. auf den Erschließungsbeitrag nach § 133 Abs. 3 Satz 1, 2. Alternative (Herstellungsalternative) BauGB in Höhe von 15,9502716 €/m2 gewichteter Grundstücksfläche nach dem Vollgeschossmaßstab zu erheben. Bisher geleistete Vorausleistungen werden hierauf angerechnet. Nähere Informationen zu Erschließungsbeiträgen sind auf der VG-Verwaltung zu erfragen. Vermessungsarbeiten "Am Kornfeld" - Schlussvermessung (Herstellung von Grenzpunkten) Der Vorsitzende erklärt, dass die Schlussvermessung nach Aussage von Herrn Pfeiffer (Pfeiffer & Christian PartG mbB öffentl. best. Vermessungsingenieure, Hachenburg) noch nicht erfolgt ist. Der Gemeinderat beschließt, dass die Schlussvermessung (Herstellung von Grenzpunkten) durchgeführt werden soll und der Auftrag an die o.g. Vermessungsingenieure aus Hachenburg vergeben werden soll. Elektrisches Schließsystem für die Außentüren der Mehrzweckhalle Aufgrund wiederholten Schlüsselverlusts durch Turnhallennutzer schlägt der Ortsbürgermeister vor, ein elektrisches Schließsystem für die Außentüren einzurichten. Es werden unterschiedliche Arten von Schließsystemen besprochen und diskutiert. Welche Art des Schließsystems eingebaut werden soll, wird zum späteren Zeitpunkt besprochen. Der Vorsitzende gibt an, sich Expertise und unterschiedliche Angebote einzuholen und diese dem Ortsgemeinderat vorzulegen. Der Gemeinderat beschließt, ein elektrisches Schließsystem einzurichten. Eine Aufwendung in Höhe von 7.000 € soll im Haushaltsansatz veranschlagt werden. Verkehrssicherungsmaßnahmen Forst in Abteilung 6b Nistertal Der Landesbetrieb Mobilität moniert den starken Bewuchs der Bäume entlang der Nistertalstraße. Der Landesbetrieb Mobilität hat angekündigt, ggf. die Kosten für die Verkehrssicherung zu übernehmen. Die noch anfallenden Kosten von ungefähr 6.000 € - 8.000 € (Einschätzung Gemeindeverwaltung) sollen noch mit in den Haushalt aufgenommen werden. Die Durchführung kann erst im Herbst 2025 erfolgen. Der Gemeinderat beschließt, die Maßnahme durchzuführen und den Haushaltsansatz entsprechend anzupassen. Einrichtung eines Notfalltreffpunkts - Beschaffung Notstromaggregat (mit Kreisförderung) Unter dem Eindruck der Vorkommnisse an Neujahr (Stromausfall) bittet der Ortsbürgermeister, die ehedem getroffene Ratsentscheidung und den damit verbundenen Beschluss, kein Notstromaggregat anzuschaffen, zu überdenken. Der Gemeinderat beschließt, den ursprünglichen Beschluss aufzuheben. Der Ortsbürgermeister soll mit der entsprechenden Expertise ein Konzept herausarbeiten und verschiedene Angebote einholen, um den Antrag für die Kreisförderung noch rechtzeitig zu beantragen. Die Angebote werden dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Die Nistertaler Sporthalle könnte somit zu einem Notfalltreffpunkt in der Gemeinde werden. Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Anpassung des Gebührensatzes für das Ausheben und Schließen von Urnen- und Wiesenurnengräbern Ortsbürgermeister Benner gibt bekannt, dass der von der Gemeinde engagierte Totengräber die Gebühren anpassen möchte (letzte Anpassung: 2021). Die Kosten sollen sich von nun an auf 120 € zzgl. MwSt belaufen. Somit ergibt sich eine Preissteigerung von 23,80 €. Der Gemeinderat beschließt, den Gebührensatz anzupassen. Die Friedhofsgebührensatzung wird entsprechend geändert. Umbau/Erweiterung KiTa Nistertal - Einleitung des Vergabeverfahrens und Ermächtigungsbeschluss zur Auftragsvergabe Das Architekturbüro Schäfer aus Westerburg ist mit der Planung und Umsetzung der Maßnahmen zum Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Nistertal beauftragt. Damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet wird, sollen die Ausschreibungen der notwendigen Gewerke zügig an die Planungen erfolgen und nach entsprechender Wertung die Aufträge vergeben werden. Christian Benner verliest die von dem Architekturbüro Schäfer erstellte Firmenliste für die bevorstehenden Ausschreibungen der Gewerke und nimmt auf Vorschlag und im Einvernehmen mit dem Gemeinderat Änderungen und Ergänzungen vor. Der Gemeinderat beschließt die Einleitung der Ausschreibungen der notwendigen Gewerke. Der Gemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, unter dem Vorbehalt der vergaberechtlichen Voraussetzungen nach entsprechender Wertung die Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Nach Abschluss der Vergabeverfahren ist der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen über das Ergebnis kurz zu informieren. Kenntnisgaben/Verschiedenes
Christian Benner, Ortsbürgermeister |